Außerordentliche Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG beschließt neues Genehmigtes Kapital

18.08.2016

Die außerordentliche Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG hat heute mehrheitlich dem mit der Tagesordnung veröffentlichten Vorschlag der Verwaltung zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrags von bis zu 50% des Grundkapitals zugestimmt. Der Vorstand wird somit ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu EUR 8.249.995 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen Stückaktien zu erhöhen. Die Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals wird der Gesellschaft ermöglichen, auch in Zukunft hinsichtlich ihres Finanzbedarfs oder strategischer Entwicklungsmöglichkeiten schnell und flexibel agieren zu können.
 
Die weiteren Tagesordnungspunkte bezogen sich auf die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben mehrheitlich beschlossen, den Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen und auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten.
 
Der Geschäftsbericht 2015, die vollständige Tagesordnung inklusive Bericht des Vorstands sowie die Abstimmungsergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung stehen im Internet unter www.studiobabelsberg.com/ir zur Verfügung.